AGBs

  1. Der/ die Teilnehmer*in ist berechtigt, den gesamten regulären Trainingsbetrieb zu den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch den „Stundenplan“ bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit einer Unterteilung in verschiedene Klassen, um einen adäquaten Unterricht zu gewährleisten (z.B. Anfänger, Fortgeschritten, Kinder, Jugend, Frauen, usw.) Somit behält es sich die Science of Jiu Jitsu – SOJJ OG (im folgenden SOJJ OG genannt) vor den Stundenplan anzupassen.
  2. Der Beitrag ist pünktlich bis zum 10. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Kommt der Teilnehmer mit einer Rate länger als zwei Monate in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig.
  3. Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung der SOJJ OG nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren Zahlungspflichten nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung eine Mahngebühr erhoben. Bei Rücklastschriften eines Kunden ist das Mitglied verpflichtet die Rücklastschriftgebühren an die SOJJ OG zu zahlen.
  4. Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Minderjährigen ist eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig.
  5. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Krankheiten ab der Dauer eines Monates kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Der/ die Teilnehmer*in verpflichtet sich die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen. Anderenfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden.
  6. Anschriftenänderungen und Kontoänderungen sind der SOJJ OG, sofort mitzuteilen.
  7. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt die SOJJ OG keine Haftung. Des Weiteren wird keine Haftung für mitgebrachte Kleidung bei Verlust oder Beschädigung übernommen.
  8. Mit der Unterschrift des Mitgliedes bzw. des/ der Erziehungsberechtigten nimmt dieses/dieser zur Kenntnis, dass es einem Verletzungsrisiko unterliegt. Die SOJJ OG haftete nicht für Verletzungen, die sich das Mitglied selbst oder einem anderen zufügt, sowie zugefügten Verletzungen.
  9. Wer grob gegen Regeln des Anstandes oder die Hausordnung verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, der Mitgliedsbeitrag muss in diesem Fall jedoch bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden. Mit der Unterschrift auf diesem Vertrag wird bestätigt, die aktuelle Hausordnung akzeptiert und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Hausordnung hängt bei der Rezeption aus und ist auf der Homepage zu finden.
  10. Wird es der SOJJ OG aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.
  11. Im Zuge des Unterrichts kann Video und Bildmaterial aufgenommen werden. Mit der Unterschrift bestätige ich, dass die SOJJ OG die Aufzeichnungen für interne sowie externe Belange (Marketing, soziale Netzwerke, HP, usw.) verwenden darf. Ist dies nicht gewünscht muss dies sofort bekannt gegeben werden.

Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

Hausregeln SOJJ

Wertschätzung sowie ein wohlfühlendes Klima innerhalb der Science of Jiu Jitsu – SOJJ OG (in Folge nur noch SOJJ OG genannt) und allen seinen Mitgliedern ist uns ein besonderes Anliegen. Dies soll zum Zusammenhörigkeitsgefühl, Motivation und gegenseitiger Unterstützung anregen. Um dies zu ermöglichen wurden folgende Regeln erstellt. Alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten der SOJJ OG aufhalten, haben sich an diese Hausordnung zu halten, andernfalls kann man der Räumlichkeiten verwiesen werden. Im Folgenden wird aus einfachheitsgründen nur die männliche Form verwendet, diese schließt aber auch die weibliche mit ein.

  1. Alle Mitglieder und Besucher der Räumlichkeiten von SOJJ OG haben sich über die Hausordnung zu informieren und sich an diese zu halten.
  2. Es wird von allen Personen ein respektvolles Verhalten gegenüber anderen, so wie ein freundlicher Umgang miteinander erwartet.
  3. Anweisungen vom Trainer bzw. des Personals sind Folge zu leisten, um einen geordneten Betrieb aufrecht zu erhalten und das Verletzungsrisiko zu minimieren.
  4. Die Räumlichkeiten und Trainingsgeräte sind ausschließlich während den angebotenen Unterrichtseinheiten, oder im Zuge eines geführten Trainings zu benutzen.
  5. Eltern haften außerhalb der Trainingszeit für ihre Kinder. Die Trainingszeit beginnt mit der Aufstellung zu Beginn der Einheit und endet nach der Verabschiedung durch den Trainer.
  6. Wenn ein Kind den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet, ist das Elternteil verpflichtet, das Kind wieder zu übernehmen.
  7. In allen Räumlichkeiten und in unmittelbarer Umgebung um den Eingang der SOJJ OG herrscht striktes Rauchverbot.
  8. Im Zuge einer guten Nachbarschaft ist die Lautstärke vor dem Eingang der SOJJ OG möglichst gering zu halten: Dies gilt speziell nach 20 Uhr sowie am Wochenende.
  9. Mitnahme von Tieren in die Räumlichkeiten der SOJJ OG ist generell verboten. Ausnahmen können nach vorheriger Absprache gestattet werden. In solchen Ausnahmen ist der Halter des Tieres für alle Schäden, die durch das Tier entstanden sind, haftbar. Außerdem ist dies Person dafür zuständig, dass kein Schmutz durch das Tier hinterlassen wird.
  10. Jeder Raum hat ein Ordnungssystem. Dieses ist einzuhalten und die Gegenstände und Trainingsgeräte wieder auf den jeweiligen Platz zurück zu bringen. Sollten Fragen auftreten wird darum gebeten das Personal zu fragen und anschließend den Gegenstand ordnungsgemäß zurück zu bringen.
  11. Die Trainingsgegenstände sind ausschließlich sachgemäß nach den Regeln zu verwenden.
  12. Der Krafttrainingsbereich ist nur nach Absprache mit dem Personal zu verwenden. Eltern haften für ihre Kinder
  13. Für Wertgegenstände, Kleidung und sonstiger Besitz wird nicht gehaftet. Der jeweilige Besitzer übernimmt selbst die Haftung.
  14. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Außerdem können gefundene Gegenstände, aufgrund geringer Lagermöglichkeit, nur über eine zeitlich limitierte Dauer aufbewahrt werden. Daher wird gebeten unverzüglich das Personal über office@sojj.at zu informieren und um bekannt zu geben, wann der Gegenstand wieder mitgenommen wird.
  15. Mitnahme und lagern von leicht entzündlichen Gegenständen ist verboten.

 Hygiene und Sauberkeit

  1. Straßenschuhe (gilt auch für jene Flip-Flops, die auf der Straße getragen werden) dürfen ausschließlich im gekennzeichneten Bereich verwendet werden. Ansonsten sind sie im dafür vorgesehenen Schuhregal zu lagern.
  2. In den anderen Räumlichkeiten sind Flip-Flops bzw. rutschfeste Hausschuhe oder Indoor-Trainingsschuhe zu tragen.
  3. Im Duschbereich sind aus hygienischen und Sicherheitsgründen immer rutschfeste Flip-Flops oder Badeschlapfen zu tragen.
  4. Das Reinigen von persönlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
  5. Rasieren bzw. Haareschneiden ist in den Räumlichkeiten bzw. in der Dusche ist streng verboten.
  6. Aus Ökologischen Gründen wird gebeten sparsam mit dem Wasser umzugehen und es nicht unnötig laufen zu lassen.
  7. Die Räumlichkeiten sowie Gegenstände sind sauber zu verlassen. Das zurücklassen von nicht vorgesehenen Artikeln (Tapes, Hygieneartikel, usw.) oder Schmutz (Haarreste, Nägel, usw.) ist nicht gestattet.
  8. Die Räumlichkeiten sind so gut wie möglich sauber zu halten. Entstandene Verschmutzungen bzw. Verunreinigungen sind so bald als möglich zu beseitigen.
  9. Mitgebrachte Speisen sind aus hygienischen Gründen so wie eventuelle geruchspezifischen Gründen nur im Bereich der Bar zu verzehren.
  10. Das zuführen von Getränken ist prinzipiell überall gestattet sollte jedoch direkt auf der Matte vermieden werden.

 

Training

  1. Prinzipiell muss das passende Trainingsoutfit getragen werden. Dies ist ein Jiu Jitsu Gi mit einem der Graduierung entsprechenden Gürtel, oder ein Rashguard /anliegendes T-Shirt und eine Hose (ohne Metall).
  2. Das Training ist ausschließlich in sauberer und frischer Trainingskleidung gestattet.
  3. Für das professionelles auftreten SOJJ OG, sind passende Jiu Jitsu Gis zu tragen. Die den Abmessungen eines regelkonformen Gi entsprechen.
  4. Der gesamte Jiu Jitsu Gi hat in derselben Farbe zu sein.
  5. Aus hygienischen Gründen ist unter dem Jiu Jitsu Gi ein Rashguard zu tragen.
  6. Da Jiu Jitsu ein Kontaktsport ist, sind die Teilnehmer verpflichtend eine adäquate Körperhygiene und gängigen Hygienestandards einzuhalten.
  7. Bei einer Krankheit (Ansteckungsgefahr), ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet.
  8. Alle Nägel, sind durch den Teilnehmer selbst, kurz zu halten (Verletzungsrisiko). Die Pflege ist prinzipiell zuhause durchzuführen. Die Verantwortung trägt der Teilnehmer bzw. der Vormund.
  9. Aus Verletzungsgründen ist das Tragen von metallischen Gegenständen (z.B.: Haarreifen, Haarspangen usw.) sowie etwaigem Schmuck (z.B.: Ringe, Handbänder, Piercings usw.) nicht erlaubt.
  10. Die Mattenfäche ist ausschließlich barfuß zu benutzen. Außer es wird in spezifischen Trainingseinheiten etwas anderes vereinbart oder aus etwaigen anderen Gründen eine Ausnahme vereinbart.