AGBs
- Der/ die Teilnehmer*in ist berechtigt, den gesamten regulären Trainingsbetrieb zu den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch den „Stundenplan“ bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit einer Unterteilung in verschiedene Klassen, um einen adäquaten Unterricht zu gewährleisten (z.B. Anfänger, Fortgeschritten, Kinder, Jugend, Frauen, usw.) Somit behält es sich die Science of Jiu Jitsu – SOJJ OG (im folgenden SOJJ OG genannt) vor den Stundenplan anzupassen.
- Der Beitrag ist pünktlich bis zum 10. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Kommt der Teilnehmer mit einer Rate länger als zwei Monate in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig.
- Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung der SOJJ OG nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren Zahlungspflichten nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung eine Mahngebühr erhoben. Bei Rücklastschriften eines Kunden ist das Mitglied verpflichtet die Rücklastschriftgebühren an die SOJJ OG zu zahlen.
- Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Minderjährigen ist eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig.
- Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Krankheiten ab der Dauer eines Monates kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Der/ die Teilnehmer*in verpflichtet sich die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen. Anderenfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden.
- Anschriftenänderungen und Kontoänderungen sind der SOJJ OG, sofort mitzuteilen.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt die SOJJ OG keine Haftung. Des Weiteren wird keine Haftung für mitgebrachte Kleidung bei Verlust oder Beschädigung übernommen.
- Mit der Unterschrift des Mitgliedes bzw. des/ der Erziehungsberechtigten nimmt dieses/dieser zur Kenntnis, dass es einem Verletzungsrisiko unterliegt. Die SOJJ OG haftete nicht für Verletzungen, die sich das Mitglied selbst oder einem anderen zufügt, sowie zugefügten Verletzungen.
- Wer grob gegen Regeln des Anstandes oder die Hausordnung verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, der Mitgliedsbeitrag muss in diesem Fall jedoch bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden. Mit der Unterschrift auf diesem Vertrag wird bestätigt, die aktuelle Hausordnung akzeptiert und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Hausordnung hängt bei der Rezeption aus und ist auf der Homepage zu finden.
- Wird es der SOJJ OG aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.
- Im Zuge des Unterrichts kann Video und Bildmaterial aufgenommen werden. Mit der Unterschrift bestätige ich, dass die SOJJ OG die Aufzeichnungen für interne sowie externe Belange (Marketing, soziale Netzwerke, HP, usw.) verwenden darf. Ist dies nicht gewünscht muss dies sofort bekannt gegeben werden.
Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.